AGB
Algemeine Geschäftsbedingungen
Cowshopping VOF
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
der Verkäufer: Cowshopping VOF, der Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; der Käufer: der Vertragspartner des Verkäufers, der Abnehmer, der Auftraggeber; der Vertrag: der Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer.
Artikel 2 Allgemeines
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf jeden Auftrag, jedes Angebot bzw. jede Offerte und jeden Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer Anwendung, soweit von diesen Bedingungen nicht ausdrücklich und schriftlich von den Vertragspartnern abgewichen wurde. Die Vertragspartner schließen die Anwendbarkeit von Artikel 6:225 Absatz 3 niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch (Burgerlijk Wetboek / BW) für die Fälle aus, in denen auch der Käufer auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist.
2.2 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden ferner Anwendung auf sämtliche Verträge mit dem Verkäufer, mit deren Ausführung der Verkäufer Dritte beauftragt.
2.3 Wenn der Verkäufer mit dem Käufer mehr als einmal Verträge schließt, gelten bezüglich sämtlicher folgenden Verträge stets die vorliegenden Geschäftsbedingungen, ungeachtet, ob diese ausdrücklich für anwendbar erklärt wurden.
2.4 Falls eine oder mehrere der Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nichtig sind oder für nichtig erklärt werden sollten, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen anwendbar.
Artikel 3 Verträge
3.1 Verträge, an denen der Verkäufer beteiligt ist, gelten erst als abgeschlossen:
a) nach Unterzeichnung eines dazu erstellten Vertrages oder ausgefüllten Formulars durch beide Vertragspartner, und zwar ab dem Tag der Unterzeichnung, oder
b) nach Empfang und Genehmigung der vom Käufer erklärten schriftlichen Annahme eines vom Verkäufer abgegebenen Angebots;
c) in Ermangelung dessen bei Lieferung der Waren an den Käufer und Abnahme dieser Waren durch ihn.
3.2 Bei mündlichen Verträgen wird außer im Falle einer Beanstandung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum davon ausgegangen, dass die Rechnung den Vertrag richtig und vollständig darstellt.
3.3 Falls eine natürliche Person im Namen oder für Rechnung einer anderen natürlichen Person einen Vertrag schließt, erklärt sie durch Unterzeichnung des Vertrags, dazu befugt zu sein. Diese Person haftet neben der anderen natürlichen Person gesamtschuldnerisch für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen.
3.4 Die Preise in den genannten Angeboten gelten in Euro zuzüglich MwSt. und anderer Abgaben, Gebühren, Exportkosten, Steuern sowie zuzüglich Versand-, Transport- und Verpackungskosten, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes angegeben.
3.5 Angebote und Offerten sind freibleibend und gelten nicht für Folgebestellungen.
Artikel 4 Muster
4.1 Es wird davon ausgegangen, dass dem Käufer Muster nur gezeigt werden, um ihm eine Vorstellung von den Waren zu vermitteln, sofern nicht ausdrücklich vereinbart wird, dass die zu liefernde Ware damit völlig übereinstimmt.
4.2 Die Abbildungen, Zahlen, Maße, Gewichte oder Umschreibungen in den Katalogen, Angeboten, Anzeigen und auf der Website gelten nur anhaltsweise.
4.3 Die folgenden Umstände können niemals Anlass für eine Beanstandung sein:
– Abweichungen in Farbe, Geruch, Geschmack, Gewicht, Dichte und Abmessungen von weniger als 10%;
– die Setz- oder Druckfehler und Schreibfehler im Katalog, auf der Website oder im Angebot.
4.4 Natürliche Haarrisse, Strukturen, Linien, Blasen, Löcher und Dellen können niemals Anlass für eine Beanstandung sein.
Artikel 5 Erfüllung des Vertrags
5.1 Der Verkäufer erfüllt den Vertrag nach besten Erkenntnissen und Fähigkeiten sowie in übereinstimmung mit den Anforderungen guter Facharbeit, und zwar gemäß dem zum betreffenden Zeitpunkt bekannten Erkenntnisstand in den Niederlanden.
5.2 Der Verkäufer legt die Art der Erfüllung des Vertrags fest, soweit zwischen den Vertragspartnern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
5.3 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, gleichgültig welcher Art, die darauf zurückzuführen sind, dass der Verkäufer von, vom Käufer erteilten, unrichtigen und/oder unvollständigen Angaben ausgegangen ist, es sei denn, dass diese Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit für den Verkäufer offensichtlich hätte sein müssen.
Artikel 6 Lieferung
6.1 Die Ablieferung der Waren durch den Verkäufer erfolgt immer an der dem Verkäufer zuletzt vom Käufer bekannt gegebenen Ablieferadresse.
6.2 Der Käufer hat die Waren nach der Fertigstellung unverzüglich abzunehmen bzw. in Empfang zu nehmen. Wenn die Waren für den Käufer bereitgestellt wurden oder dem Käufer an der Lieferadresse zur Verfügung gestellt wurden, vom Käufer jedoch – gleichgültig aus welchem Grund – nicht abgenommen werden, erfolgt die Lieferung mittels einer schriftlichen Mitteilung des Verkäufers.
6.3 Wenn der Käufer die Abnahme verweigert oder mit der Erteilung von Informationen oder Anweisungen säumig ist, die für die Lieferung notwendig sind, ist der Verkäufer berechtigt, die Waren für Rechnung und Gefahr des Käufers zu lagern.
6.4 Nimmt der Käufer die gekauften Waren nicht innerhalb von zwei Monaten ab, ist der Verkäufer berechtigt, die Waren an einen Dritten zu verkaufen. Gelingt dies nicht, ist der Verkäufer berechtigt, die Waren zu vernichten. Der Schaden, den der Verkäufer beim Weiterverkauf oder bei der Vernichtung erleidet, geht zu Lasten des Käufers.
6.5 Falls der Verkäufer im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung vom Käufer Angaben benötigt, beginnt die Lieferfrist nach der Erteilung dieser Angaben durch den Käufer an den Verkäufer.
6.6 Wenn der Verkäufer eine Lieferfrist angegeben hat, gilt diese annäherungsweise. Bei einer angegebenen Lieferfrist handelt es sich dementsprechend nie um eine Endfrist. Bei überschreitung einer Frist hat der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug zu setzen.
6.7 Der Verkäufer ist berechtigt, einen Vorschussbetrag in Rechnung zu stellen. Nach Bezahlung des Vorschussbetrages wird die Lieferung an den Käufer erfolgen, sofern die Vertragspartner nicht etwas anderes vereinbaren.
6.8 Der Verkäufer ist berechtigt, die Waren in Teilen zu liefern, es sei denn, dass davon vertraglich abgewichen wurde oder die Teillieferung keinen selbstständigen Wert hat. Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen gesondert in Rechnung zu stellen.
Artikel 7 Transport
7.1 Sorgt der Verkäufer für den Versand/Transport der gekauften Waren, erfolgt dies immer auf Gefahr des Käufers und stellt der Verkäufer die Versand-/Transport- und Verpackungskosten dem Käufer gesondert in Rechnung, sofern die Vertragspartner nicht etwas anderes vereinbart haben. Der Käufer hat selbst für eine hinreichende Versicherung zu sorgen.
7.2 Bei Lieferung per Nachnahme stellt der Verkäufer dem Käufer stets Nachnahmekosten in Rechnung.
7.3 Wenn und soweit der Verkäufer den Transport, den Versand, die Verpackung u.ä. übernimmt, wird die diesbezügliche Vorgehensweise vom Verkäufer festgelegt, sofern keine nähere Anweisung vom Käufer an den Verkäufer ergangen ist.
7.4 Eventuelle spezifische Wünsche des Käufers bezüglich des Transports/Versands werden nur erfüllt, wenn der Käufer erklärt hat, die zusätzlichen Kosten zu tragen.
Artikel 8 Überprüfung, Mängelrügen
8.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Liefersache zum Zeitpunkt der Lieferung zu untersuchen bzw. untersuchen zu lassen. Beanstandungen der Liefersache hat der Käufer dem Verkäufer innerhalb von acht Tagen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die Inverzugsetzung hat eine möglichst genaue Beschreibung der Leistungsstörung zu enthalten, so dass der Verkäufer angemessen reagieren kann.
8.2 Beschädigungen an der Verpackung bzw. der Ware müssen auf dem Packzettel/Frachtzettel angegeben werden und dem Verkäufer schriftlich mitgeteilt werden.
8.3 Der Verkäufer bearbeitet die Beanstandung unverzüglich nach der betreffenden Mitteilung.
8.4 Auch bei rechtzeitiger Mängelrüge bleibt der Käufer zur Abnahme und Bezahlung der gekauften Waren verpflichtet. Falls der Käufer mangelhafte Waren zurücksenden möchte, erfolgt dies nur mit der vorhergehenden schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Rücksendungen sind in unbeschädigtem Zustand und in Originalverpackung frachtfrei zu versenden.
8.5 Ist eine Beanstandung begründet, sorgt der Verkäufer für eine Nachlieferung der Liefersache, es sei denn, dies ist inzwischen nachweislich für den Käufer sinnlos geworden. Letzteres ist vom Käufer schriftlich mitzuteilen. Der Verkäufer haftet jedoch in sämtlichen Fällen nur innerhalb der Grenzen der Bestimmungen in den Artikeln „Garantie“ und „Haftung“.
Artikel 9 Gefahrübergang
9.1 Wenn der Käufer die Entgegennahme der Waren verweigert, werden die Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer einschließlich der Kosten für Transport und Versand unverzüglich fällig.
9.2 Die Gefahr eines Verlustes oder einer Beschädigung der Waren, die Gegenstand des Vertrags sind, geht zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, zu dem diese Waren dem Käufer im rechtlichen und/oder faktischen Sinne geliefert werden und damit in seinen Besitz oder in den Besitz eines von ihm auszuwählenden Dritten gebracht werden, bzw. zu dem Zeitpunkt, zu dem die Waren zur Lieferung bereitstehen, und zwar nachdem der Käufer davon schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde.
Artikel 10 Höhere Gewalt
10.1 Die Vertragspartner sind nicht verpflichtet, eine Verpflichtung zu erfüllen, wenn sie als Folge eines Umstands daran gehindert werden, der nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des sich darauf berufenden Vertragspartners zurückzuführen ist, und nicht nach dem Gesetz, einem Rechtsgeschäft oder der herrschenden Verkehrsauffassung von ihnen zu vertreten ist.
10.2 Unter höherer Gewalt werden in diesen Geschäftsbedingungen neben den Umständen, die gemäß dem Gesetz und der Rechtsprechung dazu gezählt werden, sämtliche äußeren – vorhersehbaren oder nicht vorhersehbaren – Ursachen verstanden, auf die der Verkäufer keinen Einfluss ausüben kann, die den Verkäufer jedoch daran hindern, die Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehören auch Streiks innerhalb des Unternehmens des Verkäufers, Stromstörungen, Exporthindernisse, Computerstörungen, Verkehrsstaus und Lieferengpässe bei der Lieferung von Rohstoffen durch Zulieferanten.
10.3 Die Vertragspartner können die Verpflichtungen aus dem Vertrag für die Dauer der höheren Gewalt aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, ist jeder der Vertragspartner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, und zwar ohne zu Schadenersatz für den anderen Vertragspartner verpflichtet zu sein.
10.4 Soweit der Verkäufer zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt seine Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt hat oder noch erfüllen kann und der erfüllte bzw. zu erfüllende Teil einen selbstständigen Wert hat, ist der Verkäufer berechtigt, den bereits erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen.
Artikel 11 Aussetzung und Rücktritt vom Vertrag
11.1 Der Verkäufer ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
– der Käufer die Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, oder nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt;
– dem Verkäufer nach Abschluss des Vertrags zur Kenntnis gelangte Umstände Grund zu der Befürchtung geben, dass der Käufer die Verpflichtungen nicht, oder nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllen wird. Falls ein berechtigter Grund für die Befürchtung besteht, dass der Käufer nur teilweise oder nicht ordnungsgemäß den Verpflichtungen nachkommen wird, ist die Aussetzung nur zulässig, soweit die Leistungsstörung sie rechtfertigt;
– der Käufer bei Vertragsabschluss gebeten wurde, Sicherheit zu leisten für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag und diese Sicherheit ausbleibt oder unzureichend ist.
11.2 Ferner ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich Umstände ergeben, die solcher Art sind, dass eine Erfüllung des Vertrags unmöglich ist oder nach den Maßstäben von Angemessenheit und Billigkeit nicht mehr verlangt werden kann, bzw. wenn sich sonstige Umstände ergeben, die solcher Art sind, dass eine unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrags angemessenerweise nicht erwartet werden kann.
11.3 Wenn der Vertrag rückgängig gemacht wird, sind die Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer unverzüglich fällig. Wenn der Verkäufer die Erfüllung der Verpflichtungen aussetzt, behält er die ihm gemäß dem Gesetz und dem Vertrag zustehenden Ansprüche.
11.4 Der Verkäufer behält sich stets das Recht vor, Schadenersatz zu verlangen.
Artikel 12 Stornierung
12.1 Wenn der Käufer nach Abschluss eines Vertrags diesen zu stornieren wünscht, werden 10% des Auftrags-/Bestellungspreises (einschließlich MwSt.) als Stornierungskosten in Rechnung gestellt, unbeschadet des Rechts des Verkäufers auf vollständigen Schadensersatz einschließlich entgangenen Gewinns, sofern die Parteien nicht etwas anderes vereinbaren.
12.2 Verweigert der Käufer bei einer Stornierung die Abnahme der bereits vom Verkäufer speziell für den Käufer hergestellten Waren, hat der Käufer dem Verkäufer sämtliche daraus entstehenden Kosten zu ersetzen.
12.3 Die Stornierung hat per Einschreiben zu erfolgen.
Artikel 13 Preis und Kosten
13.1 Der Verkäufer darf den Preis erhöhen, wenn sich während der Herstellung herausstellt, dass der ursprünglich vereinbarte bzw. erwartete Umfang der Arbeit um 10% oder mehr überschritten wird, so dass angemessenerweise nicht vom Verkäufer erwartet werden darf, die vereinbarten Tätigkeiten zum ursprünglich vereinbarten Preis zu verrichten.
13.2 Der Verkäufer ist berechtigt, dem Vertragspartner Preisanstiege in Rechnung zu stellen, wenn sich zwischen dem Zeitpunkt des Angebots oder der Annahme und der Vertragserfüllung / Lieferung Preisänderungen oder -erhöhungen von mehr als 10% in Bezug auf z.B. Sozialabgaben, Gebühren, Umsatzsteuer, Transportkosten, Wechselkurse, Löhne, Rohstoffe, Halbfabrikate oder Verpackungsmaterial oder Preiserhöhungen durch veränderte Vorschriften auf Arzneimittelgebiet ergeben haben.
13.3 Die Preise des Verkäufers können jedes Jahr um eine Inflationskorrektur von mindestens 3% angepasst werden.
13.4 Der Verkäufer teilt dem Käufer die Absicht, eine Preis- oder Tariferhöhung vorzunehmen, schriftlich mit. Der Verkäufer gibt dabei den Umfang der Erhöhung an sowie das Datum, ab dem diese gilt.
Artikel 14 Zahlung
14.1 Die Zahlung hat in bar oder vorab mittels eines Vorschusses oder aber innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum in einer vom Verkäufer anzugebenden Weise in der auf der Rechnung angegebenen Währung zu erfolgen. Beschwerden über die Höhe der Rechnungen setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus.
14.2 Der Verkäufer ist, sofern vereinbart, berechtigt, einen Kreditbegrenzungszuschlag von 2% in Rechnung zu stellen, der bei einer Bezahlung und Empfang innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum nicht zu zahlen ist.
14.3 Ist der Käufer mit der Zahlung innerhalb der vereinbarten Frist säumig, befindet er sich von Rechts wegen im Verzug. Der Käufer hat dann Zinsen in Höhe von 1% pro (angefangenen) Monat zu zahlen, es sei denn, die gesetzlichen Zinsen bzw. die gesetzlichen Handelszinsen liegen höher. Dann gelten die höchsten Zinsen. Die Zinsen über den fälligen Betrag werden ab dem Zeitpunkt berechnet, ab dem der Käufer im Verzug ist, bis zu dem Zeitpunkt der Zahlung des vollständigen Betrags.
14.4 Im Falle einer Auflösung, eines Konkurses, eines Konkursantrags, einer Anwendbarerklärung der Schuldsanierungsregelung bezüglich des Käufers gemäß dem niederländischen Gesetz über die Schuldsanierung bei natürlichen Personen (Wet Schuldsanering Natuurlijke Personen), einer Pfändung oder eines Zahlungsaufschubs des Käufers sind die Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer unverzüglich fällig.
14.5 Zahlungen werden in erster Linie zur Zahlung der Kosten, in zweiter Linie zur Zahlung der älteren Zinsen und schließlich zur Zahlung des Hauptbetrags und der neuen Zinsen verwendet.
Artikel 15 Inkassokosten
15.1 Wenn der Käufer mit der (rechtzeitigen) Erfüllung seiner Verpflichtungen im Verzug ist, sind alle angemessenen Kosten für die außergerichtliche Erfüllung der Forderungen für Rechnung des Käufers. Auf jeden Fall hat der Käufer im Falle einer Geldforderung Inkassokosten zu zahlen. Die Inkassokosten werden gemäß dem von der niederländischen Anwaltskammer für Inkassoangelegenheiten empfohlenen Inkassotarif berechnet, wobei eine Mindestgebühr von € 350,00 gilt.
15.2 Wenn der Verkäufer höhere Kosten aufgewendet hat, die angemessenerweise notwendig waren, kommen auch diese für eine Vergütung in Betracht. Gerichtliche Kosten und Vollstreckungskosten sind ebenfalls für Rechnung des Kunden.
Artikel 16 Garantie
16.1 Die vom Verkäufer gelieferten Waren entsprechen den gemäß den niederländischen Vorschriften gestellten technischen Anforderungen und Spezifikationen.
16.2 Der Verkäufer gewährt keinerlei Garantie in Bezug auf die Zusammenstellung der verwendeten Rohstoffe der verkauften Ware, sofern die Vertragspartner nicht etwas anderes vereinbart haben.
16.3 Eine vereinbarte Garantie beschränkt sich auf:
– Herstellungsfehler und umfasst demnach keine Schäden infolge von: unsachgemäßer, unsorgfältiger bzw. unfachmännischer Verwendung, Nichtbefolgung der Gebrauchsanweisung seitens des Käufers oder eines Dritten;
– Lieferungen an Käufer in der EU;
– die Nachlieferung der gekauften Ware.
16.4 Diese Garantie erlischt:
– bei Weiterverkauf der gelieferten Waren, es sei denn, die Vertragspartner haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart;
– bei Bearbeitungen, änderungen, Vermischung, Veränderungen seitens des Käufers oder eines Dritten an oder von der Liefersache.
16.5 Solange der Käufer seine Verpflichtungen aus den von den Vertragspartnern geschlossenen Verträgen nicht erfüllt, kann er sich nicht auf diese Garantiebestimmung berufen.
Artikel 17 Haftung und Haftungsfreistellung
17.1 Falls der Verkäufer haftbar ist, beschränkt sich diese Haftung auf die in dieser Bestimmung festgelegte Regelung.
17.2 Der Verkäufer haftet nie für:
– Mängel, die in vom Auftraggeber genehmigten Waren unentdeckt blieben;
– mittelbare Schäden, einschließlich Folgeschäden, Gewinneinbußen, nicht erzielter Einsparungen sowie Schäden durch Betriebsstagnation;
– Schäden infolge abgelehnter Farb-, Geruchs-, Geschmacks-, Konservierungs- und Rohstoffe, weil sich die gesetzlichen Vorschriften nach Abschluss des Vertrages bzw. nach der Lieferung geändert haben;
– unerlaubte, unsachgemäße oder unprofessionelle Verwendung der Liefersache seitens des Käufers oder eines Dritten oder für einen Schaden durch die Nichtbefolgung der Gebrauchsanweisung durch den Käufer oder einen Dritten.
17.3 Wenn der Verkäufer für Schäden haftbar ist, beschränkt sich diese Haftung höchstens auf den Betrag, den die Versicherung des Verkäufers zahlt bzw. höchstens auf den Rechnungsbetrag bzw. den Teil der Rechnung, auf den sich die Haftung bezieht.
17.4 Der Verkäufer haftet nie für Schäden, die sich aus erteilten Ratschlägen ergeben. Ratschläge werden immer auf Grund der beim Verkäufer bekannten Tatsachen und Umstände und nach entsprechenden Erörterungen erteilt, wobei der Verkäufer immer die Ziele des Käufers als Leitfaden und Ausgangspunkt heranzieht.
17.5 Eventuelle Forderungen in Bezug auf Schäden sind unmittelbar nach dem Entstehen der Schäden schriftlich beim Verkäufer einzureichen.
17.6 Die in diesen Geschäftsbedingungen aufgenommenen Haftungsbeschränkungen bezüglich unmittelbarer Schäden gelten nicht, wenn die Schäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Mitarbeiter zurückzuführen sind.
Artikel 18 Geistige Eigentumsrechte und Urheberrechte
18.1 Unbeschadet der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen behält der Verkäufer sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihm auf Grund des Urheberrechtsgesetzes und des geistigen Eigentumsrechts zustehen.
18.2 Sämtliche vom Verkäufer verkauften und/oder hergestellten Waren, zur Verfügung gestellten Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Verpackungen, Schriften, Muster und Broschüren sind ausschließlich für die Nutzung durch den Käufer bestimmt und dürfen von ihm nicht ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers vervielfältigt, geändert, weiterverkauft, bearbeitet, kopiert, reproduziert, veröffentlicht oder Dritten vorgelegt werden, es sei denn, es ergibt sich etwas anderes aus der Art der verkauften bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Artikel 19 Eigentumsvorbehalt
19.1 Sämtliche vom Verkäufer gelieferten Waren bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer sämtliche Verpflichtungen aus sämtlichen mit dem Verkäufer geschlossenen Verträgen erfüllt hat.
19.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter den Eigentumsvorbehalt fallenden Waren zu verpfänden oder auf irgendeine andere Weise zu belasten.
19.3 Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren pfänden bzw. Rechte an diesen bestellen möchten oder geltend machen oder wenn über das Vermögen des Käufers das Konkursverfahren eröffnet wird, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer diesbezüglich so schnell wie billigerweise von ihm erwartet werden darf zu informieren.
19.4 Für den Fall, dass der Verkäufer seine in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte geltend machen möchte, erteilt der Käufer dem Verkäufer oder von diesem beauftragten Dritten bereits jetzt die bedingungslose und unwiderrufliche Zustimmung, sämtliche Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum des Verkäufers befindet, und diese Waren wieder an sich zu nehmen.
Artikel 20 Weiterverkauf der gelieferten Waren
20.1 Der Käufer hat beim Weiterverkauf auf die vom Verkäufer berücksichtigten und empfohlenen Preisempfehlungen und Einzelhandelspreise zu verweisen.
20.2 Ein Weiterverkauf darf nur in der ursprünglichen, vom Verkäufer stammenden Einzelverpackung mit Beipackzettel erfolgen. Der Verkauf an den Einzelhandel oder Endverkäufer hat in der Originalverpackung mit Beipackzettel zu erfolgen.
20.3 Der Käufer darf den Namen des Produkts und den Namen des Herstellers auf der Verpackung nicht ändern und entfernen oder außerhalb des Verkaufs unsachgemäß verwenden, sofern die Vertragspartner nicht etwas anderes vereinbart haben.
20.4 Wenn der Verkäufer für wiederverwendbare Verpackung sorgt, hat der Käufer die Verpackung innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung leer, gereinigt und unbeschädigt zurückzugeben. Bei einer verspäteten oder nicht ordnungsgemäßen Rückgabe kann der Verkäufer einen Betrag in Höhe von € 50,00 an Verpackungskosten in Rechnung stellen.
Artikel 21 übersetzungen dieser Geschäftsbedingungen
Ausschließlich die niederländischsprachige Fassung dieser Geschäftsbedingungen ist authentisch.
Sollte eine übersetzung in irgendeiner Weise vom niederländischen Text abweichen, geht der niederländische Text vor.
Artikel 22 Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die anlässlich des zwischen den Vertragspartnern geschlossenen Vertrags entstehen, ist der Ort, in dem der Verkäufer seinen Sitz hat. Der Verkäufer ist allerdings berechtigt, die Streitigkeit dem gesetzlich zuständigen Gericht oder einem Schiedsgerichtsrat vorzulegen.
Artikel 23 Anwendbares Recht
Auf jeden Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer findet niederländisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Artikel 24 Hinterlegung
Diese Geschäftsbedingungen wurden in der Geschäftsstelle der Industrie- und Handelskammer (Kamer van Koophandel en Fabrieken) in Leeuwarden unter der Nummer 65811194 vom 05-04-2016 hinterlegt.